Donnerstag, 15. Mai 2014

Kinderbetreuungsgeld (KBG) der Vergleichsrechner

Pünktlich vor Ablauf der 8 Wochen (nach der Geburt) muss man das Kinderbetreuungsgeld beantragen, um später finanziell nicht auf dem Trockenen zu sitzen. Die verschiedenen Varianten habe ich ja hier schon mal vorgestellt.

Die meisten Mütter möchten die ganze Karenzdauer (24 Monate) nutzen, um sich dem Nachwuchs zu widmen. Das KBG kann man jedoch verschieden wählen und sich dann nach Ablauf der Auszahlung beim Partner mitversichern zu lassen.



Doch mit welchem Modell steigt man am besten aus, wenn man 2 Jahre daheim sein will?

Wo liegt die Einkommensgrenze?

Was ist zu beachten?





Beantragung
Um das Kinderbetreuungsgeld bei der Gebietskrankenkasse beantragen zu können, braucht man vorab die Bestätigung vom Finanzamt, dass man Familienbeihilfe bezieht. Dazu muss man das örtliche Gemeindeamt besuchen und dort Familienbeihilfe beantragen. Voraussetzung.

Mit diesem Nachweis kann man nun das 2-seitige Formular für KBG abgeben. Danach hat man 14 Tage Zeit diese Entscheidung - welche Variante vom KBG man nimmt - zu überdenken, erst dann wird der Antrag/Ansuchen bearbeitet.



Das Kinderbetreuungsgeld


Berechnung:
Will man nun als Mutter 20-24 Monate zu Hause bleiben, sollte man sich in Ruhe die Vergleichswerte berechnen. Wer so diszipliniert ist und sich eine halbe Rate pro Monat weglegen könnte, um davon im nächsten Kalenderjahr leben zu können, kann nämlich meistens bei der einkommensabhängigen Variante am besten abschneiden.  Die optional zusätzlichen Monate für den Partner, habe ich nicht miteinberechnet...


a) Einkommensabhängig bis 12. Lebensmonat
Da es hier 80% vom Wochengeld sind, kann man sich etwas für dass 2. Jahr zurücklegen.
- Die ersten 12 Monate bekommt man KBG und spart die Hälfte, ist voll versichert (und könnte geringfügig arbeiten gehen (6400€ jährlich)).
- Die nächsten 10-12 Monate bekommt man nichts, lebt vom Ersparten, versichert sich beim Partner (kostenlos) mit und könnte im Notfall zwischendurch arbeiten gehen (keine Grenze).

b) Pauschalvariante 12 (Mutter) + 2 (Partner)
bis 12. Lebensmonat 1000€ (+2 Monate Partner), Zuverdient 1350€ mtl. möglich

c) Pauschalvariante 15
+ 3
bis 15. Lebensmonat 800€ monatlich

d) Pauschalvariante 20
+ 4
bis 20. Lebensmonat 624€ monatlich

e) Pauschalvariante 30+6
bis 30. Lebensmonat 435€ monatlich



Der Vergleich
Da man 8 Wochen nach der Geburt noch Wochengeld bezieht, beginnt die Auszahlung des KBG erst danach! Wechseln sich beide Elternteile beim Bezug des KBG ab, verlängert sich die Bezugsdauer um bis zu 6 Monate.    Beispielrechnung Arbeiterkammer Link


Vergleich Kinderbetreuungsgeld (Varianten)



KBG Varianten:
a) einkommensabhängig
aa)2 Monate Wochengeld + 10 Monate 1.190€*= 11.900€ Summe
b) 2 Monate Wochengeld + 10 Monate 1000€  = 10.000€
c) 2 Monate Wochengeld + 13 Monate 800€ = 10.400€
d) 2 Monate Wochengeld + 18 Monate 624€  = 11.232€
e) 2 Monate Wochengeld + 28 Monate 435€  = 12.180€



Wochengeld:          (Berechnung Wochengeld)
Bei einem vorherigen Nettoeinkommen
  • von 1.400€ hat man ein Wochengeld von 53,41€ täglich (1.600€ monatlich)
  • von 1.300€ dann 49,60€ täglich (1.488€ monatlich)  (80% davon sind 1.190€)
  • bei 1.200€ dann 45,80€ täglich (1.370€ monatlich) 

*Grenzwert:
Wenn ich also vor der Schwangerschaft mindestens 1.300€ netto verdient habe, steige ich nun mit der einkommensabhängigen Variante am besten aus. Hier erhalte ich 10 Monate lang 1190€, also 11.900€ in der Summe.

Habe ich vor der Schwangerschaft weniger verdient oder war arbeitslos, ist die längste Variante mit 30 Monaten finanziell die beste Lösung! Ausnahme: Ich befinde mich noch in Karenz (aufrechtes Dienstverhältnis) und habe vor der ersten Geburt mindestens 6 Monate gearbeitet. Link


Vergleich:
Mit Variante a) und d) könnte ich 18 Monate (also bis 20. Lebensmonat) zu Hause bleiben und erhalte in der Summe fast gleichviel ausgezahlt. Danach kann ich Teilzeit oder Vollzeit arbeiten gehen, ohne die Zuverdienstgrenze zu überschreiten...
Wenn ich nun die eink. Variante nehme, erhalte ich insgesamt 11.900€, wovon ich mir die Hälfte für später weglege. Zusammen mit dem Wochengeld bleibe ich dann bis zum 20. Lebensmonat zu Hause, kann aber bei Variante a) im 2. Jahr unbegrenzt zuverdienen!

a) 11.900€ / 18 Monate = 661€ monatlich (aus Sparreserve 1190€)
d) 11.232€ / 18 Monate = 624€ monatlich

Hier wird deutlich, warum viele Mütter die einkommensabhängige Variante wählen und dann bis zum 2. Lebensjahr entspannt zu Hause bleiben. Je nachdem wie sich das EInleben im Kindergarten entwickelt, kann man flexibel (ab 13. Monat) arbeiten gehen...
Noch dazu erhält man die Familienbehilfe (163€ monatlich), was das Haushaltseinkommen auch noch mal verbessert.  ;-)


Kranken- und Pensionsversicherung
"Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine Krankenversicherung für den/die Bezieher/-in und das Kind. 24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten darüber hinaus als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung (gleiche Bewertung wie Beschäftigungszeiten)."

Bis zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz (max. 24M) kann man sich dann zur Überbrückung beim partner kostenlos mitversichern. Daher sollte man sich als Mutter spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kinderbetreuungsgeldes bei der Krankenkasse melden.

Eine eigenständige Selbstversicherung kostet rund 50€ im Monat, dadurch ist man dann kranken- und pensionsversichert.

Wichtig: Man muss in beiden Fällen (Ehepartner / Lebenspartner) nachweisen, dass man seit mindestens 10 Monaten zusammen lebt (gleicher Wohnsitz). Link

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