Montag, 12. Mai 2014

Baby: Mutter-Kind-Pass Untersuchungen

Während der Schwangerschaft muss man an 5 Untersuchungen beim Frauenarzt teilnehmen, während nach der Geburt des Kindes 5 weitere Untersuchungen (beim Kinderarzt anstehen).

Diese Arztbesuche mit dem Baby und späteren Kleinkind sind aus 2 Gründen sehr wichtig und sollten fristgerecht durchgeführt werden.



1. Erhält man nur dann dann die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.


2. Bekommt man später einen finanziellen Zuschuss (370€), den Mutter-Kind-Zuschuss, überwiesen.






 
Was wird untersucht?




Die U1 findet meistens im Krankenhaus statt (Ausnahme ambulant entbunden), danach muss man jeweils zum Kinderarzt (sowie Augenarzt etc.). Die Durchführung der Untersuchungen wird dann vom Arzt per Stempel im Mutter-Kind-Pass bestätigt, was äußerst wichtig ist, weil man die hinteren Seiten (S.63-67) später einsenden muss (Gebietskrankenkasse!).

Nachweis für Gebietskrankenkasse


 Übersicht

Link

Fristen (Nachweis einsenden)


Wann man die hinteren Blätter dann einsenden muss, hängt von der Variante des KBG ab, siehe hier.




Impfungen
Da es in Österreich keine Pflicht zur Impfung der Kinder gibt, können Eltern selber entscheiden, welche Impfungen durchgeführt werden sollen. Bei der 1. Untersuchung (Krankenhaus) erhält man trotzdem ein Gutscheinheft für alle vorgesehenen Impfungen (laut Impfplan), um die jeweilige Dosis in der Apotheke gratis beziehen zu können.

Viele Impfungen werden empfohlen, aber nicht alle sind kostenlos:


Impfplan: Link




Mutter-Kind-Zuschuss

Auch hier geht es wieder um Fristen beim Einreichen der letzten Blätter aus dem Mutter-Kind-Pass. Diese Familienförderung wird in 2 Teilbeträgen ausgezahlt, wenn man alle vorgeschriebenen Untersuchungen und Impfungen durchführen lässt. Das Vorsorgeheft (mit den Formularen) erhält man beim Kinderarzt.

Vorsorgeheft


Hier stehen die Bedingungen für Kinder in OÖ. Die Impfungen: klick


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