Der orale Glucosetoleranztest ist im Prinzip ein kleiner Arbeitstest der Bauchspeicheldrüse als präventive Untersuchung (Diabetes).
Einfach gesagt: Man muss etwas Zuckerwasser trinken und dann wird 3x mal Blut abgenommen, um zu sehen, wie dieser Zucker abgebaut wird. Wird die Glucose nur schwer abgebaut, liegt meistens ein Problem im Insulinhaushalt vor, was natürlich behandelt werden muss.
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Wenn man frühmorgens (optimal) nüchtern zum Testen geht, wird sofort Blut abgenommen und der Nüchternwert bestimmt.
Danach muss man 300ml Wasser (mit 75g Glucose) trinken, meist hat diese Flüssigkeit einen Zitronengeschmack (wie Sprite).
Dann wird nach 1h und nach 2h nochmal Blut abgenommen und man kann wieder gehen.
Vorbereitung:
Zum Test muss man ja nüchtern kommen und sollte daher 8-10h vorher nicht gegessen haben. In der Zwischenzeit (Nacht) kann man natürlich Wasser trinken...
3-4 Tage vor dem Test sollte man sich kohlenhydratereich ernähren, aber von stark zuckerhaltigen Produkten die Finger lassen.
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Der Test:
Im Normalfall hat ein gesunder Mensch einen Nüchternwert (Blutzucker) von 70-90 mg/dl. Ein erhöhter Wert kann bei Übergewicht und Diabetis vorkommen (oder wenn man in der Nacht was gegessen hat)..
Durch die Aufnahme von 75g Glucose erhöht sich der Blutzuckerspiegel und die Bauchspeicheldrüse schüttet nun Insulin aus, um diesen Zucker zu verwerten. Daher darf man sich auch nicht groß bewegen oder einkaufen gehen, da sonst die Muskeln den Zucker verbrauchen würden.
Durch das getrunkene Zuckerwasser hat man also dann einen erhöhten Zuckerwert (Bsp. Nüchtern 90+75 = 165mg/dl), den eine gesunde Bauchspeicheldrüse aber in der 1std. Wartezeit abbauen muss.
- Bei einem Nüchternwert liegt die Grenze bei 90-95mg/dl.
- Der Grenzwert nach 1h liegt hier bei 180mg bzw. 160mg (Grazer Kriterien).
- Nach 2h Wartezeit muss die Glucose weiter abgebaut sein, daher ist der Grenzwert hier 155 bzw. 140mg/dl (Grazer Kriterien).
Wer den Test bestanden hat, aber grenzwertige Ergebnisse erhalten hat, muss in Zukunft mehr auf die Ernährung achten. Sichtbarer Zucker (Marmelade, Kekse, süßes Obst), müssen vermieden werden!
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Mein "Zuckertest:
Ich bin um 6.30 Uhr in einem Labor erschienen und mir wurde sofort Blut (Vene) genommen, um den Nüchternwert zu bestimmen. Dann musste ich gleich die 300ml Zuckerwasser trinken und wieder ab ins Wartezimmer. Dort habe ich dann ganz in Ruhe ein Buch gelesen und nach genau 1h wurde aus der gleichen Einstichstelle nochmal Blut abgenommen.
In der Zwischenzeit hat sich das Wartezimmer schnell geleert, weil die meisten Leute offensichtlich nur kurz zum Blutabnehmen vorbeikommen.
Somit musste ich eine weitere Stunde allein warten.
Da ich normalerweise morgens ordentlich frühstücke, habe ich in der Zwischenzeit schon Hunger bekommen. Kurz vor Ablauf der letzten Stunde hatte ich dann auch schon leichte Kopfschmerzen, wahrscheinlich wegen dem fehlenden Frühstück. Schlecht ist mir nicht geworden, dafür hatte ich einen erhöhten Puls vor Angst (120 statt 90).
Warum der Test so wichtig ist
Wird eine Schwangerschaftsdiabetes festgestellt, hat das meist massive Auswirkungen auf die spätere Geburt. Ein ständig erhöhter Nüchternwert (>126mg/dl) weist auf eine evtl. insulinpflichtige Behandlung hin.
Probleme:
1. Nehmen kleinere Krankenhäuser Schwangere mit Diabetis nicht auf (Überwachung usw.)
2. Werden Diabetis-Babies häufig sehr groß und schwer, was die Geburt erschwert. (>4500g)
3. Müssen hin und wieder Babies intensiv-medizinisch überwacht werden, da nach der Geburt der Blutzucker nicht stimmt.
AUCH WICHTIG:
"Seit dem 1.1.2010 wurden drei weitere Tests in den Mutter-Kind-Pass mitaufgenommen. Der HIV Test und der Zuckerbelastungstest sind verpflichtende Untersuchungen für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Ultraschalluntersuchungen sind weiterhin keine Pflicht, es werden von der Krankenkasse nun insgesamt drei Ultraschalltest bezahlt. " Link
Dies muss in der 25-28. SSW durchgeführt werden und wird dann vom Frauenarzt mit Stempel bestätigt. Der Nachweis dieser Untersuchung ist später wichtig für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld! Gov-Link
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