In Österreich erhält man am Ende der Schwangerschaft das sogenannte Wochengeld und kann dadurch "bezahlt" und erholt zu Hause bleiben. Dies entspricht auch einem Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber, da man sich im Mutterschutz befindet.
Im Normalfall geht man genau 8 Wochen vor der Geburt in Karenz, muss nicht mehr arbeiten und bekommt praktisch ein "Gehalt" vom Staat ausgezahlt.
Nach der Geburt bekommt man weitere 8 Wochen das Wochengeld (oder 12 Wochen nach Kaiserschnitt/ Mehrlingsgeburt) als finanzielle Unterstützung.
Interessant ist hier vor allem die Berechnung und die einzuhaltenden Fristen, da man ja auch irgendwie auf das Geld angewiesen ist. Weil das Wochengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, muss man dort eine Entgeltbestätigigung (vom Arbeitgeber) abgeben/hinschicken.
Unterlagen:
1. Es wird die Gehaltsübersicht der letzten 3 (vollen) Monate benötigt (ohne Sonderzahlung).
2. Es wird ein Nachweis über den errechneten Geburtstermin benötigt (Kopie Mutter-Kind-Pass)
Berechnung:
Beispiel a): Nettogehalt 1.400€
Es wird ein Durchschnitt der letzten 3 Monate plus Sonderzahlung (17% bei 2 Sonderzahlungen im Jahr) gerechnet.
Summe: (3x 1.400) + 17% = 4.914€
Nun rechnet man die Summe durch die Anzahl der Tage (letzten 3 Monate = 92d) und erhält das täglich Wochengeld: 53,41€
Beispiel b) Nettogehalt 1.500€
Summe: (3x 1.500) + 17% = 5.265€
Tägliches Wochengeld: 57,22€
Auszahlung
Diese Wochengeld erhält man dann nachträglich ausgezahlt, je nachdem wie lang der Bezugsmonat ging.
Wenn man also am 01.01.2014 in Karenz geht, erhält man für den Monat Januar (31 Tage) folgendes Wochengeld zum 01.02.2014 ausgezahlt.
Beispiel a)1.655€
Beispiel b)1.773€
Damit diese Auszahlung dann auch pünktlich klappt, sollte man alle notwendigen Unterlagen (Thema Frühkarenz) rechtzeitig abgeben und evtl. nochmal telefonisch nachfragen. Wenn alles passt, erhält man einen Brief von der Krankenkasse mit dem entsprechenden Wert (tägliches Wochengeld).
Das Wochengeld (und Kinderbetreuungsgeld) kann man sich auch hier ausrechnen lassen: Rechner
Wichtig:
Auch wenn das Baby früher kommt, erhält man die vollen 16 Wochen Wochengeld ausgezahlt. Die fehlenden Tage werden hinten dran gehängt.
Durch ein verlängertes Wochengeld (Bsp. Kaiserschnitt) muss man beachten, dass sich dadurch das Kinderbetreuungsgeld verringert! Es wird grundsätzlich nicht gleichzeitig Wochengeld und KBG gezahlt.
Variante einkommensabhängig 12 Monate
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) wird bis zum 1. Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Hat man einen Kaiserschnitt gehabt, beginnt die Auszahlung des KBG erst im 4. Lebensmonat (statt im 3. Monat).
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