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Dienstag, 23. Juli 2013

Auswandern nach Österreich (Soziales)

In den ersten drei Teilen der Ösi-Auswanderung habe ich bereits den Alltag , die Mentalität und die grundsätzlichen Gedanken vor der Auswanderung erläutert. Heute geht es um den sozialen Bereich und die Transferleistungen.

Um eins gleich vorweg zu nehmen: Dauer-Hartz4 gibt es in Österreich nicht so einfach.



SOZIALES
5. Sozialversicherung



6. Familie


7. Arbeitsamt











Österreich ist wie Deutschland ein Sozialstaat und daher funktioniert die Sozialversicherung hier auch nach dem Solidaritätsprinzip.Gerade für Familien gibt es viele finanzielle Unterstützungen...

5. Sozialversicherung:
a) Pensionsversicherung
b) Unfallversicherung

c) Krankenversicherung (Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen)
Sobald man über 386€ (Geringfügigkeitsgrenze) verdient, ist eine Krankenversicherung Pflicht und wird vom Bruttogehalt abgerechnet. Je nach Standort oder Dienstgeber kommt man automatisch in eine Gebietskrankenkasse (GKK).
Hierzu muss man noch erwähnen, dass es in Österreich Vertragsärzte und Wahlärzte gibt und man sich auch zusätzlich privat versichern kann. Die normale Krankenkasse zahlt den Leistungstarif der Kassenärzte und will man eine bessere Behandlung bei einem Wahlarzt, kann man jedes Quartal wechseln. Es werden aber nur 80% der Kosten übernommen, der Rest ist Selbstbehalt!

In Österreich muss man auch keine Praxisgebühr bezahlen, die Rezeptgebühr beträgt 5,30€. Braucht man viele Medikamente im Jahr (>2% des Einkommens), wird man von der Rezeptgebühr befreit.


Für Beamte, Bauern, Eisenbahner und Selbstständige gibt es übrigens eine eigene Versicherungsanstalt.



6. FAMILIE
Für Familie und Partnerschaft wird einiges getan, auch wenn man viele Behördenwege gehen muss.
a) Familienplanung: Bei der Invitro-Befruchtung werden 70% der Kosten übernommen (IVF-Fonds)
aa) Schwangerschaft: 8 Wochen vor der Geburt geht die Mutter in Mutterschutz und erhält von der GKK ein Wochengeld ausgezahlt. (Durchschnitt der letzten 3 Monate)
b) Geburt: bis 8 Wochen nach der Geburt gibt es weiterhin Wochengeld, danach c)
c) Kinderbetreuung: Je nach Bedarf kann man pauschal
  • 12 Monate (990€ monatlich)
  • 15M (798€)
  • 20M (624€)
  • 30 Monate (435€)
zu Hause bleiben (Zuverdienstgrenze 16.2000€) oder sich für die einkommensabhängige (12M, 80% der Letzteinkünfte) Variante entscheiden. Bleibt der Partner auch zu Hause, verlängert sich der Bezug entsprechend. Link. Wichtig sind hier 10 verpflichtende Untersuchungen laut Mutter-Kind-Pass, damit das Kinderbetreuungsgeld regelmäßig gezahlt wird.
Geringverdiener (Jahreseinkünfte unter 6.100€) können auch noch eine monatliche Unterstützung beantragen (180€)

d) Kindergeld: Die Familienbeihilfe wird von der Geburt (105€) bis zum 24. Lebensjahr (152€) gezahlt. Link
d) Kinderabsetzbetrag: 58,40€ monatlich (zusätzlich zur Familienbeihilfe)
e) Kita: Seit einigen Jahren gibt es den kostenlosen Kindergarten (best. Bundesländer), wo man nur das Essen und den Bastelbeitrag zahlen muss.
f) Schulstartgeld: 100€ (September) im Alter von 6-15j.



7. Arbeitsamt
Das AMS ist für alle Arbeitslosen zuständig und in fast jeder größeren Stadt gibt es eine Anlaufstelle.
Im AMS-Jobroom kann man online nach Jobs suchen. Für Auswanderer ist dieses Thema ein heikler Punkt!

a) Anspruch: Man muss mindestens 52 Wochen (in 2 Jahren) in Österreich gearbeitet haben, jedoch nicht geringfügig. Link  Wer in der BRD gearbeitet hat und noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann die Beschäftigungszeiten beim AMS vorlegen, damit die Restzeit angerechnet wird. *
b) Leistung: 55-60% des Nettoeinkommens plus Familienzuschlag
c) Dauer: für 20 Wochen oder 30 Wochen (mehr als 3 Jahre beschäftigt) Link

Hinweis: Eine fristlose Kündigung oder Eigenkündigung führt zur Sperrung von 28 Tagen (kein Geld!)
Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man arbeitsfähig ist (Kinderbetreuung 4h gesichert!)

d) Notstandshilfe: Wird nach dem Arbeitslosengeld bezahlt (92% davon), man muss arbeitsfähig sein!

e) Mindestsicherung:bei finanziellen Notlagen (Armut): 795€ (Alleinstehende Personen)


 Rechenbeispiel:
Ich habe 1000€ netto verdient und bin Alleinstehend.
--> Arbeitslosengeld: 600€ (30 Wochen)
--> Notstandshilfe: 552€ (52 Wochen pro Antrag).

Da dies unter der Mindestsicherung liegt, kann ich auf 795€ aufstocken.


 * BRD Auswanderer: 
Hier muss man sehr mit dem deutschen Arbeitsamt aufpassen, weil einem schnell Steine in den Weg gelegt werden.

1. Muss man in Deutschland dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen und regelmäßig zu Gesprächen kommen.
2. Muss man jede Auslandsreise (Vorstellungsgespräch Österreich) beantragen und vorher melden.

Diese Forderungen erschweren die Arbeitssuche in Österreich (für dt. Arbeitslose) also enorm. Da man ja nicht für jedes Vorstellungsgespräch extra umher reisen kann, bleibt man ja 1-2 Wochen vor Ort (mit Partner), um sich vorzustellen. Verpasst man dann einen Termin, wird das Arbeitslosengeld gestrichen und im schlimmsten Fall muss man sich selber krankenversichern!


Thema Krankenversicherung:
Solange man in Deutschland noch gemeldet ist (Bsp. arbeitssuchend), besitzt man ja die normale Versicherungskarte. Auf der Rückseite sind Daten für int. Krankenversicherungs aufgedruckt und damit wird man auch in Österreich behandelt!

Fazit:
Wer Deutschland arbeitslos den Rücken kehrt und gar nicht mehr versichert ist, steht hier vor einem Problem. Solange man keine Jobzusage hat, ist man auf andere Menschen angewiesen.
Sobald man einer geregelten Tätigkeit nachgeht, erhält man die E-Card (Krankenversicherung).

Um eine Wohnung zu bekommen, muss man meistens eine Kaution hinterlegen und 3-5 Gehaltszettel nachweisen. Dann erhält man auch eine Meldebestätigung (Gemeindeamt) und kann sich einmal bei der Bezirkshauptmanschaft (Ausländerpolizei) vorstellen, um eine Anmeldebestätigung zu bekommen.





Weitere Themen zum Auswandern:
Grundgedanken
Land & Leute
Arbeit
Leben, Alltag, Essen
Soziales, Familie








2 Kommentare:

  1. Anmeldebestätigung bei der Ausländerpolizei (BH)??? - dies gilt garantiert nicht für EU-Staatsbürger!!

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  2. Garantiert! Obwohl man als EU-Staatsbürger keine Niederlassungsbestätigung benötigt, muss man sich innerhalb von 3 Monaten bei der Bezirkshauptmanschaft (Abteilung Ausländerpolizei) melden und dort irgendeinen Zettel unterschreiben (ich weiß nicht mehr wie der heißt),
    dass man sich nun hier aufhält.

    Wir haben diese Frist verpasst und wurden dann (obwohl dt. Staatsbürger) dorthin eingeladen.

    AntwortenLöschen

Sag was, ich beiße nicht ;-)