Dienstag, 11. Februar 2014

Kinderbetreuungsgeld (KBG) in Österreich

Die Regelungen zur Schwangerschaft und Elternzeit sehen in Deutschland etwas unterschiedlich aus. Während man hier in Österreich bereits 8 Wochen vor der Geburt in den Mutterschutz geht, läuft das in Deutschland erst 2 Wochen später los.

Und auch die finanzielle Unterstützung nach der Geburt des Kindes sieht hier ganz anders aus.

Deutschland:
- Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr (Kündigungsverbot)
- Mutterschaftsgeld (13€ täglich/390€) 6 Wochen lang
- Elterngeld (300-1800€) bis zum 1. Lebensjahr
- Kindergeld (184€ monatlich)
- Betreungsgeld (105€) für 22. Monate (wenn Kind nicht in Kita geht)

Österreich
- Elternkarenz bis zum 2. Lebensjahr (Kündigungsverbot)
- Wochengeld (8 Wochen vor + nach Geburt) Durchnschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
- Kinderbetreuungsgeld (12Monate - 36 Monate) 436€ - 2000€ monatlich
- Beihilfe zum KBG (180€ monatlich)
- Familienbeihilfe (105-150€ monatlich) = dt. Kindergeld
- Kinderbetreuungsbeihilfe (Link)







ÜBERSICHT 2014

Da das Kinderbetreuungsgeld (Behördenlink) recht komplex ist, hier mal eine Übersicht zum Thema Pauschalvariante und einkommensabhängiges KBG.


Broschüre Arbeiterkammer (PDF)
Zum Vergleichsrechner



Je nachdem wie lange man zu Hause bleiben möchte, um das Kind zu betreuen, gibt es unterschiedliche Längen (Bezugsdauer).

A) Pauschalvariante
  • 30 Monate lang 436€
  • 20 Monate lang 624€
  • 15 Monate lang 800€
  • 12 Monate lang 1000€
Bleibt der Partner danach noch zu Hause, verlängert sich die Bezugsdauer (siehe Tabelle). Relativ großzügig ist die Zuverdienstgrenze für den beziehenden Elternteil gerechnet. 16.200€ können jährlich durch Teilzeitarbeit (Bsp.) dazuverdient werden und gleichzeitig wird weiterhin KBG gezahlt.

Als Zuverdienst gelten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Pensionen, Notstandshilfe usw.
Nicht als Zuverdienst zählen: Alimente, Familienbeihilfe, KBG, Wochengeld, Abfertigung usw.
Hier sollte man sich bei Unklarheiten an das zuständige Finanzamt wenden!

Bei der jeweiligen Pauschalvariante hat man außerdem Anspruch auf die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Diese Behilfe gilt vor allem für alleinstehende Personen, die nicht mehr als 6.400€ jährlich verdienen. Link.




B) Einkommensabhängige Variante

Will man nur kurz zu Hause bleiben bzw. das vorherige Gehaltsniveau halten, besteht die Möglichkeit eine Sondervariante zu wählen. Hier erhält man 80% vom berechneten Wochengeld (Übersicht) und das dann genau bis zum 12 Lebensmonate (+2 Monate Partner). Hier muss man die 8 Wochen nach der Geburt abrechnen, weil erst danach das Kinderbetreuungsgeld gezahlt wird! Die Höchstgrenze für das KBG liegt hier bei ca. 2000€ monatlich (max. 66€ täglich).

Vor Beginn des Mutterschutzes muss man jedoch mindestens 6 Monate gearbeitet haben (sozialversicherungspflichtig), um die einkommensabhängige Variante wählen zu können.
Wichtig: Die Zuverdienstgrenze ist hier deutlich geringer, als bei einer Pauschalvariante. Die Mutter (Bsp.) darf nur 6.400€ jährlich dazuverdienen!

Rechenbeispiel:
Vorher Nettogehalt 1.500€      --> Summe: (3x 1.500) + 17% = 5.265€ Berechnungssumme (tägliches Wochengeld: 57,22€ )
Wochengeld für 4 Wochen: 1602€
Kinderbetreuungsgeld: 1.373€ (30 Tage) bzw. 1418€ (31 Tage)

 

Tabelle: Arbeiterkammer


Link: 
Broschüre Arbeiterkammer (PDF)



AUSZAHLUNG

Bei der ganzen Vorplanung der finanziellen Auswirkungen darf man einen großen Rechenfehler nicht begehen. Die Pauschalvarianten (Bsp. 12 Monate+2 ) werden nicht 12 Monate lang ausgezahlt, sondern nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes.

Da man in den ersten 2 Lebensmonaten (bzw. 3 bei Kaiserschnitt) ja Wochengeld bezieht, wird danach nur noch 10 Monate die Pauschalvariante (1000€) ausgezahlt! 
Es ist nicht möglich gleichzeitig Wochengeld UND Kinderbetreuungsgeld zu beziehen!


Beantragung:
Für die Auszahlung des KBG (& Beihilfe) ist die zuständige Krankenkasse verantwortlich, die auch das Wochengeld gezahlt hat. Nach der Geburt des Kindes erhält man (normalerweise) automatisch alle wichtigen Formulare per Post zugeschickt. Die Beantragung kann frühestens mit dem Tag der Geburt erfolgen!Die Familienbeihilfe muss jedoch beim zuständigen Finanzamt bzw. Gemeinde beantragt werden...


Auszahlung
Das Kinderbetreuungsgeld wird monatlich (bis zum 10.) im Nachhinein überwiesen.
Die Familienbeihilfe wird zusammengefasst (immer 2 Monate) für den laufenden und kommenden Monat überwiesen. Ab der Geburt sind das 105,40€ + 58,40€ (Kinderabsetzbetrag) monatlich, also bekommt man 327€ überwiesen (2 Monate).


2. Kind in Planung?
Wer nach dem 1. Kind relativ schnell ein 2. Kind plant, sollte man nicht die lange Variante (30+6) nehmen, da hier sonst einige Monate verfallen, wenn man als Mutter in Karenz geht (und Wochengeld bezieht).




BEHÖRDENWEGE für Deutsche in Österreich:
a) Beantragung KBG    b) Beantragung Anmeldebescheinigung

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